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DIN EN 1838: Was sich für die Notbeleuchtung ändert
Im März 2025 ist die DIN EN 1838 neu erschienen und ersetzt die Fassung vom November 2019. Diese Seite fasst zusammen, was neu ist, was die Übergangsfrist bis 2027 bedeutet und was Betreiber bestehender Anlagen jetzt prüfen sollten.
Stand: · Redaktion Safety Contracting
Die Neufassung
Was ist neu in der DIN EN 1838?
Die Fassung von 2025 umfasst 38 statt 22 Seiten und ist umfassend überarbeitet und neu gegliedert. Die wichtigsten Änderungen nach dem offiziellen Änderungsvermerk:
| Thema | Was sich ändert |
|---|---|
| Aufbau und Begriffe | Umfassend überarbeitet und neu gegliedert; Begriffe klargestellt, neue Begriffe unter anderem zur adaptiven Notbeleuchtung |
| Rettungswege | Neue Festlegungen zu den Randbereichen von Rettungswegen (Abschnitt 5.1.1) |
| Systembetriebsdauer und Aktivierungszeit | Neuer informativer Anhang A, übereinstimmend mit der DIN EN 50172:2024 |
| Messung vor Ort | Neuer informativer Anhang B ersetzt den früheren Anhang, mit Hinweisen für die Erstprüfung und die Prüfung alle fünf Jahre |
| Räumlich begrenzte Beleuchtung | Neuer informativer Anhang C |
Quelle: Änderungsvermerk und Produktbeschreibung bei DIN Media, dem Verlag des DIN. Verbindlich ist allein der Normtext. Informative Anhänge sind Empfehlungen der Norm.
Die Übergangsfrist
Wann endet die Übergangsfrist?
2027. Nach dem Katalog des europäischen Normungskomitees CEN müssen entgegenstehende nationale Normen spätestens bis zum 18. Juni 2027 zurückgezogen sein.
DIN Media führt die deutsche Fassung vom November 2019 bereits als zurückgezogen. Wer heute plant oder umbaut, richtet sich deshalb sinnvollerweise schon an der Fassung von 2025 aus.
Wichtig für die Einordnung: Normen sind keine Gesetze. Verbindlich werden sie über Verweise, etwa in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und im Bauordnungsrecht der Länder. Die ASR A2.3 und die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen verweisen derzeit noch auf die Fassung von 2019. Die ASR A2.3 legt ihre Werte für Arbeitsstätten zudem selbst fest.
Bestehende Anlagen
Müssen bestehende Anlagen umgerüstet werden?
Nicht automatisch. Eine allgemeine Pflicht, jede bestehende Anlage bis 2027 an die neue Fassung anzupassen, ist uns nicht bekannt. Aus dem Spiel ist der Bestand trotzdem nicht.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt, Schutzmaßnahmen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen und dabei den Stand der Technik zu berücksichtigen (§ 3 und § 4 ArbSchG). Die ASR A3.4 sagt ausdrücklich, dass die Sicherheitsbeleuchtung an die aktuelle Gefährdungssituation anzupassen ist. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb der Ort, an dem die Neufassung im Bestand ankommt: Sie sollte prüfen, ob die vorhandene Anlage noch zur heutigen Nutzung des Gebäudes passt.
Bei einer wesentlichen Erweiterung oder einem Umbau gelten für die betroffenen Bereiche die aktuellen Anforderungen. Die ASR A2.3 regelt das zum Beispiel für die Einschaltzeiten der Sicherheitsbeleuchtung ausdrücklich so.
Bis 2027
Was sollten Betreiber jetzt tun?
Vier Schritte, die sich vor dem Fristende lohnen. Keiner davon erfordert eine neue Anlage.
-
01
Gefährdungsbeurteilung prüfen
Deckt sie die Sicherheitsbeleuchtung ab, und passt sie noch zur heutigen Nutzung des Gebäudes? Sie ist die Grundlage für alles Weitere (§ 3 ArbStättV).
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02
Beleuchtungsstärke messen
Der Funktionstest zeigt nur, dass eine Leuchte angeht. Ob die geforderten Werte noch erreicht werden, zeigt erst eine Messung. Die Neufassung gibt dafür eigene Hinweise.
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03
Planungen anpassen
Was heute geplant oder umgebaut wird, sollte schon nach der Fassung 2025 ausgelegt werden, etwa mit den neuen Festlegungen zu den Randbereichen der Rettungswege.
-
04
Prüfbuch vollständig halten
Jede Prüfung mit Datum und Ergebnis. Ändern sich Anforderungen, ist das lückenlose Prüfbuch der Nachweis, dass die Anlage bis dahin ordnungsgemäß betrieben wurde.
Alle vier Punkte nimmt unsere kostenlose Bestandsaufnahme vor Ort mit auf. Welche Prüfungen im laufenden Betrieb anstehen, steht auf der Seite Prüfpflichten & Prüfbuch.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Wann endet die Übergangsfrist der DIN EN 1838?
2027. Nach dem Katalog des europäischen Normungskomitees CEN müssen entgegenstehende nationale Normen spätestens bis zum 18. Juni 2027 zurückgezogen sein. DIN Media führt die deutsche Fassung vom November 2019 bereits als zurückgezogen.
Muss meine bestehende Notbeleuchtung bis 2027 umgerüstet werden?
Eine allgemeine Pflicht, bestehende Anlagen bis 2027 an die neue Fassung anzupassen, ist uns nicht bekannt. Die Gefährdungsbeurteilung muss aber an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden, und bei wesentlichen Umbauten gelten für die betroffenen Bereiche die aktuellen Anforderungen.
Was ändert sich bei der Beleuchtung von Rettungswegen?
Die Neufassung enthält neue Festlegungen zu den Randbereichen von Rettungswegen (Abschnitt 5.1.1); die Werte stehen im Normtext. Für Arbeitsstätten legt die ASR A2.3 zudem selbst fest: mindestens 1 Lux auf der Mittellinie des Fluchtwegs.
Ist die DIN EN 1838 gesetzlich vorgeschrieben?
Normen sind keine Gesetze. Verbindlich werden sie über Verweise, etwa in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und im Bauordnungsrecht der Länder. Diese verweisen derzeit (Stand Oktober 2026) noch auf die Fassung von 2019.
Wie oft soll die Beleuchtungsstärke gemessen werden?
Die Neufassung gibt in einem informativen Anhang Hinweise für Messungen bei der Erstprüfung und alle fünf Jahre; informativ heißt, es ist eine Empfehlung der Norm. In Gebäuden mit Prüfpflicht nach Landesrecht (baurechtlich Sonderbauten) wird die Mindestbeleuchtungsstärke zudem bei der Prüfung nach der Prüfverordnung des Landes stichprobenweise geprüft, in allen 16 Ländern spätestens alle drei Jahre.
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und wie eine Anlage anzupassen ist, klärt die Prüfung vor Ort.
Wie steht Ihre Anlage im Vergleich zur neuen Fassung da? Die kostenlose Bestandsaufnahme klärt es vor Ort, oder Sie machen vorab den Pflichten-Check auf der Startseite.
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