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Prüfpflichten & Prüfbuch

Wer ein Gebäude betreibt, muss die Sicherheitsbeleuchtung prüfen — und belegen können, dass geprüft wurde. Diese Seite fasst zusammen, welche Prüfungen anstehen, was ins Prüfbuch gehört und wer prüfen darf.

Der Prüfrhythmus

Vier Intervalle, keine Ausnahme.

Die Prüfpflichten sind nicht verhandelbar und nicht delegierbar an den Errichter. Sie treffen den Betreiber — vom Tag der Übernahme an.

  1. täglich

    Funktionskontrolle

  2. monatlich

    Kurztest aller Leuchten

  3. jährlich

    Langzeittest über die volle Bemessungsbetriebsdauer

  4. alle 3 Jahre

    Unabhängige Sachverständigenprüfung mit Messung der Beleuchtungsstärke

Der jährliche Langzeittest führt die Anlage über die volle Bemessungsbetriebsdauer — also so lange, wie das Notlicht im Ernstfall tragen muss. Und alle drei Jahre misst ein unabhängiger Sachverständiger nach, ob die geforderte Beleuchtungsstärke noch erreicht wird — in Sonderbauten schreiben das die Prüfverordnungen der Länder vor. Jede dieser Prüfungen gehört mit Datum und Ergebnis ins Prüfbuch.

Digitales Prüfbuch auf dem Tablet: alle vier Prüfintervalle dokumentiert 09:41 Prüfbuch · digital TÄGLICH MONATLICH JÄHRLICH ALLE 3 JAHRE Funktionskontrolle Kurztest aller Leuchten Langzeittest über die volle Bemessungsdauer Sachverständigenprüfung mit Messung Jede Prüfung mit Datum und Ergebnis erfasst

Die Dokumentation

Das Prüfbuch ist bei uns digital.

Jede dieser Prüfungen erfassen wir digital — mit Datum und Ergebnis, vom ersten Tag an. Die tägliche Statusprüfung läuft per digitaler Fernüberwachung. Beim Audit liegt die lückenlose Dokumentation vor, ohne Ordnersuche.

Die Normenlage

Zwei Neufassungen in achtzehn Monaten.

Der Rahmen für Not- und Sicherheitsbeleuchtung ist in kurzer Folge zweimal überarbeitet worden. Beide Neufassungen betreffen nicht die Technik an der Decke, sondern die Art, wie geprüft und dokumentiert wird — und damit unmittelbar den Betreiber.

Oktober 2024

DIN EN 50172 / VDE V 0108-100

Ersetzt die Fassungen von 2005 beziehungsweise 2018. Die Neufassung verschärft die Prüfanforderungen und erweitert die Dokumentationspflichten. Und sie stellt erstmals ausdrückliche Qualifikationsanforderungen an das Prüfpersonal: elektrotechnische Ausbildung, praktische Erfahrung mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, regelmäßige Weiterbildung. Wer prüft, muss das belegen können.

März 2025 Übergangsfrist bis Juni 2027

DIN EN 1838

Rund ein Drittel umfangreicher als die Vorgängerfassung. Sie verlangt eine Risikobewertung bereits in der Planungsphase und enthält eigene Kapitel zu Mess- und Prüfverfahren. Die Übergangsfrist endet im Juni 2027.

Daneben gelten unverändert: Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften, DIN EN 60598-2-22 und DIN EN 62034, ASR A3.4/3 und ASR A2.3 sowie DIN 4844 / ISO 7010 für die Rettungszeichen.

Das Prüfbuch

Die Prüfung allein genügt nicht.
Sie muss belegt sein.

Das Prüfbuch ist kein Verwaltungsakt, sondern das Beweismittel des Betreibers. Wer eines führt, sollte drei Punkte kennen.

Gedrucktes Prüfbuch für die Sicherheitsbeleuchtung mit Protokollseiten für wöchentliche, monatliche und jährliche Prüfungen

Was hineingehört

Jede Prüfung mit Datum und Ergebnis — vom monatlichen Kurztest bis zur Sachverständigenprüfung. Dazu festgestellte Störungen und ihre Behebung. Ob gedrucktes Prüfbuch oder gesammelte digitale Prüfprotokolle: Die Dokumentation ist zwingend vorgeschrieben und jederzeit einsehbar zu halten.

Wer es sehen will

Der Sachverständige bei der wiederkehrenden Prüfung — und im Schadenfall der Versicherer. Dann muss der Betreiber belegen, dass geprüft wurde. Ein Prüfbuch, das erst gesucht werden muss, ist im Ernstfall bereits ein Befund.

Was Lücken bedeuten

Lässt sich der ordnungsgemäße Zustand nicht belegen, steht die Frage im Raum, ob die Betriebsorganisation ihren Pflichten genügt hat. Diese Frage richtet sich an die Geschäftsführung persönlich — und der Versicherungsschutz greift dann nur eingeschränkt.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Der Funktionstest zeigt, dass eine Leuchte angeht. Ob sie die geforderte Beleuchtungsstärke noch liefert, zeigt er nicht — das belegt erst eine Messung, wie sie der Sachverständige alle drei Jahre vornimmt. Beides gehört dokumentiert.

Die Qualifikationsfrage

Wer darf eigentlich prüfen?

Seit Oktober 2024 beantwortet die Norm diese Frage ausdrücklich — und die Antwort trifft viele Häuser an einer empfindlichen Stelle.

Die DIN EN 50172 / VDE V 0108-100 verlangt vom Prüfpersonal eine elektrotechnische Ausbildung, praktische Erfahrung mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und regelmäßige Weiterbildung. Dazu kommt: Für wiederkehrende Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung braucht es eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne der TRBS 1203, und als elektrische Anlage fällt die Sicherheitsbeleuchtung zudem unter die Prüfpflichten der DGUV Vorschrift 3. In der Praxis heißt das: Eine Elektrofachkraft muss verfügbar sein — für die monatlichen Kurztests genauso wie für die Jahresprüfung.

Genau daran hängt es in vielen Betrieben. Die Fachkraft ist da, aber ausgelastet — oder die Prüfungen hängen an einer einzelnen Person, deren Vertretung nicht geregelt ist. Wie eine Anlage aussieht, die sich automatisiert selbst prüft und protokolliert, steht auf der Leistungsseite.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wie oft muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

In vier Intervallen: täglich eine Funktionskontrolle, monatlich ein Kurztest aller Leuchten, jährlich ein Langzeittest über die volle Bemessungsbetriebsdauer und alle drei Jahre eine unabhängige Sachverständigenprüfung mit Messung der Beleuchtungsstärke.

Wer darf die Prüfungen durchführen?

Seit Oktober 2024 stellt die DIN EN 50172 / VDE V 0108-100 ausdrückliche Anforderungen an das Prüfpersonal: elektrotechnische Ausbildung, praktische Erfahrung mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und regelmäßige Weiterbildung. Die Sachverständigenprüfung alle drei Jahre führt ein unabhängiger Sachverständiger durch.

Was gehört ins Prüfbuch?

Jede Prüfung mit Datum und Ergebnis sowie festgestellte Störungen und deren Behebung. Das Prüfbuch ist zwingend vorgeschrieben und jederzeit einsehbar zu halten — im Schadenfall ist es das Beweismittel des Betreibers.

Was passiert, wenn Einträge fehlen?

Dann lässt sich der ordnungsgemäße Zustand nicht belegen, und es steht die Frage im Raum, ob die Betriebsorganisation ihren Pflichten genügt hat. Diese Frage richtet sich an die Geschäftsführung persönlich — und der Versicherungsschutz greift dann nur eingeschränkt.

Ersetzt der Funktionstest die Lichtmessung?

Nein. Der Funktionstest zeigt, dass eine Leuchte angeht — ob sie die geforderte Beleuchtungsstärke erreicht, zeigt nur eine Messung. Deshalb gehört zur Sachverständigenprüfung alle drei Jahre die Messung der Beleuchtungsstärke.

Was ändert sich mit der neuen DIN EN 1838?

Die Fassung vom März 2025 ist rund ein Drittel umfangreicher als die Vorgängerfassung. Sie verlangt eine Risikobewertung bereits in der Planungsphase und enthält eigene Kapitel zu Mess- und Prüfverfahren. Die Übergangsfrist endet im Juni 2027.

In welchen Gebäuden ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben?

In Sonderbauten wie Versammlungs-, Verkaufs- und Beherbergungsstätten oder Hochhäusern schreiben die Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen — etwa die Versammlungsstättenverordnung — sie unmittelbar vor. In Arbeitsstätten ergibt sich die Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz — etwa bei fensterlosen Bereichen, langen Fluchtwegen oder Schichtbetrieb. Der Einwand, tagsüber sei genug Tageslicht da, trägt dabei selten: Im Winterhalbjahr beginnt und endet die Arbeitszeit vielerorts im Dunkeln.

Wie steht Ihre Anlage da? Der Pflichten-Check auf der Startseite zeigt es in sechs Fragen — oder Sie sprechen direkt mit uns.

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